Martina Peukert – Unternehmensberaterin für KI in Frankfurt

    Unternehmensberaterin. KI-Umsetzerin. Strategische Beraterin. Martina Peukert begleitet Unternehmen von der KI-Strategie bis zur operativen, messbaren Umsetzung. TOP 100 Beraterin 2025 und 2-fache Fachbuchautorin (Springer & Haufe).

    Angebote

    Use Cases & Zielgruppen

    Martina Peukert arbeitet mit Vorständen, Geschäftsführungen, HR-, IT- und Strategie-Verantwortlichen aus dem deutschsprachigen Mittelstand sowie Konzernen. Typische Anlässe: KI-Workshops zur Steigerung der Unternehmenseffizienz, KI-Strategieentwicklung, EU-AI-Act-Compliance-Aufbau, Keynote auf Mitarbeiterversammlungen und Kundenevents, Begleitung von KI-Pilotprojekten als Interim Product Owner. Branchen: Finanzdienstleistung, Versicherung, Industrie, Gesundheitswesen, Beratung, öffentlicher Sektor.

    Bücher

    Über Martina Peukert

    Martina Peukert ist Unternehmensberaterin, KI-Umsetzerin und strategische Beraterin. Als IT-Mastertrainerin und Interim Product Owner begleitet sie Unternehmen von der Analyse über die KI-Roadmap bis zum produktiven Einsatz. Sie wurde 2025 als TOP 100 Beraterin und TOP 100 Coach ausgezeichnet, gewann 2022 den Business Award Berlin in Gold und ist regelmäßig Gast in Medien wie SAT.1 Frühstücksfernsehen und dem Hessischen Rundfunk.

    Sitz der Beratung: Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main. Vortragssprache: Deutsch (Muttersprache). Englischsprachige Auftritte mit Simultan- oder Konsekutivübersetzer auf Anfrage. Region: DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz).

    EU AI Act – Kurzüberblick

    Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ab 2. Februar 2026, sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Risikoklassen: Unacceptable (verboten), High Risk (strenge Auflagen), Limited Risk (Transparenzpflichten), Minimal Risk (keine Auflagen). Bußgelder: bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Konzernumsatzes. Die zertifizierte 60-Min-Schulung von Martina Peukert erfüllt diese Pflicht rechtssicher.

    Kontakt

    BAFA-Förderung für Unternehmensberatung – Martina Peukert

    BAFA-Antrag – Angaben

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    Unternehmensdaten

    4

    Bestätigungen & KMU-Angaben

    • mein Unternehmen nicht beratend oder schulend tätig ist oder werden wird,
    • mein Unternehmen im Förderprogramm noch nicht als Beratungsunternehmen aufgetreten ist,
    • über das Vermögen meines Unternehmens kein Insolvenzantrag gestellt wurde und keine Verpflichtung zu einem solchen Schritt besteht,
    • mein Unternehmen nicht unter die Ausschlussgründe gem. Artikel 1 der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 fällt,
    • mein Unternehmen in keinem Beteiligungsverhältnis zu juristischen Personen des öffentlichen Rechts steht,
    • mein Unternehmen nicht gemeinnützig oder eine Stiftung ist,
    • mein Unternehmen die KMU-Kriterien (2003/361/EG) erfüllt.

    Bitte geben Sie den geschätzten Jahresumsatz der letzten 12 Monate an.

    Wichtiger Hinweis zur Förderung

    Wir beantragen für Sie eine Förderung in Höhe von 3.500 EUR, hiervon beantragen wir einen Zuschuss von 1.750 EUR. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Antrag durch das BAFA abgelehnt werden könnte und kein Anspruch auf Bewilligung besteht.