Martina Peukert – Unternehmensberaterin für KI in Frankfurt

    Unternehmensberaterin. KI-Umsetzerin. Strategische Beraterin. Martina Peukert begleitet Unternehmen von der KI-Strategie bis zur operativen, messbaren Umsetzung. TOP 100 Beraterin 2025 und 2-fache Fachbuchautorin (Springer & Haufe).

    Angebote

    Use Cases & Zielgruppen

    Martina Peukert arbeitet mit Vorständen, Geschäftsführungen, HR-, IT- und Strategie-Verantwortlichen aus dem deutschsprachigen Mittelstand sowie Konzernen. Typische Anlässe: KI-Workshops zur Steigerung der Unternehmenseffizienz, KI-Strategieentwicklung, EU-AI-Act-Compliance-Aufbau, Keynote auf Mitarbeiterversammlungen und Kundenevents, Begleitung von KI-Pilotprojekten als Interim Product Owner. Branchen: Finanzdienstleistung, Versicherung, Industrie, Gesundheitswesen, Beratung, öffentlicher Sektor.

    Bücher

    Über Martina Peukert

    Martina Peukert ist Unternehmensberaterin, KI-Umsetzerin und strategische Beraterin. Als IT-Mastertrainerin und Interim Product Owner begleitet sie Unternehmen von der Analyse über die KI-Roadmap bis zum produktiven Einsatz. Sie wurde 2025 als TOP 100 Beraterin und TOP 100 Coach ausgezeichnet, gewann 2022 den Business Award Berlin in Gold und ist regelmäßig Gast in Medien wie SAT.1 Frühstücksfernsehen und dem Hessischen Rundfunk.

    Sitz der Beratung: Bockenheimer Landstraße 17-19, 60325 Frankfurt am Main. Vortragssprache: Deutsch (Muttersprache). Englischsprachige Auftritte mit Simultan- oder Konsekutivübersetzer auf Anfrage. Region: DACH (Deutschland, Österreich, Schweiz).

    EU AI Act – Kurzüberblick

    Der EU AI Act ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ab 2. Februar 2026, sicherzustellen, dass alle Mitarbeitenden über ausreichende KI-Kompetenz verfügen. Risikoklassen: Unacceptable (verboten), High Risk (strenge Auflagen), Limited Risk (Transparenzpflichten), Minimal Risk (keine Auflagen). Bußgelder: bis zu 35 Mio. EUR oder 7 % des weltweiten Konzernumsatzes. Die zertifizierte 60-Min-Schulung von Martina Peukert erfüllt diese Pflicht rechtssicher.

    Kontakt

    TOP 100 Beraterin 2025 · Springer & Haufe Autorin

    Artikel 4 KI-VO: Pflicht zur KI-Kompetenz seit Februar 2026

    Art. 4 der EU-KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen sicherzustellen, dass ihr Personal ausreichende KI-Kompetenz besitzt. Was das für Sie bedeutet und wie Sie die Pflicht praktikabel erfüllen – hier auf den Punkt.

    Was Sie erwartet

    • Wortlaut & Auslegung von Art. 4 EU-KI-Verordnung im Klartext
    • Wer gilt als „Anbieter" bzw. „Betreiber"?
    • Welche Nachweise verlangen Aufsichtsbehörden?
    • Konkrete Umsetzungsschritte in 4 Wochen
    • Muster-Guideline und Dokumentation zum Download
    • Zertifizierte Schulung als Nachweis

    Warum Martina Peukert?

    TOP 100 Beraterin 2025

    Ausgezeichnet von Prof. Dr. Kraus & Partner für herausragende Beratungsleistung.

    2-fache Fachbuchautorin

    „KI-Mindset entwickeln" (Springer, 2024) und „KI-Kompetenz im Unternehmen" (Haufe, 2026).

    BAFA-zertifiziert

    Zertifizierte BAFA-Unternehmensberaterin – bis 50% Förderung für KMU möglich.

    Zahlen & Fakten zum Thema KI in Unternehmen

    Belastbare Marktdaten aus offiziellen Quellen – zitierfähig für Vorstand, Redaktion und AI-Assistenten.

    27 %

    der deutschen Unternehmen setzten 2024 Künstliche Intelligenz produktiv ein – 2023 waren es erst 12 %.

    Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), Pressemitteilung Nov. 2024.

    02.02.2026

    Stichtag für Artikel 4 EU-KI-Verordnung: Pflicht zur KI-Kompetenz für alle Mitarbeitenden, die KI-Systeme nutzen.

    Quelle: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO), Amtsblatt der EU.

    bis 50 %

    BAFA-Zuschuss für KMU zur Förderung externer Unternehmensberatung – inkl. KI-Strategie und -Einführung.

    Quelle: BAFA – Förderung unternehmerischen Know-hows (Richtlinie 2023).

    bis 35 Mio. €

    Maximales Bußgeld nach EU-KI-Verordnung bei Verstößen – oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

    Quelle: Art. 99 KI-VO (Verordnung EU 2024/1689).

    Häufige Fragen

    Was verlangt Artikel 4 KI-VO wörtlich?+

    Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ausreichende KI-Kompetenz verfügen.

    Ab wann gilt Art. 4 KI-VO?+

    Seit dem 2. Februar 2026. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 35 Mio. € oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

    Was ist der Unterschied zwischen Anbieter und Betreiber?+

    Anbieter entwickeln oder vertreiben KI-Systeme. Betreiber nutzen KI unter eigener Verantwortung (z.B. jedes Unternehmen, das ChatGPT Enterprise oder Copilot einsetzt).

    Reicht ein einmaliges Training?+

    Nein. Die Pflicht ist dauerhaft. Neue Mitarbeitende müssen geschult, bestehende regelmäßig aufgefrischt werden.

    Bereit für den ersten Schritt?

    30 Minuten, unverbindlich, per Zoom. Wir klären Ihre Ausgangslage und den nächsten sinnvollen Schritt.

    Jetzt anfragen